Das Integrationsgesetz, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist, hat zwei Gesichter: Einerseits sieht es mehr Auflagen, Härten und finanzielle Kürzungen für Geflüchtete vor – andererseits soll es deren Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern. Wie gut funktioniert das Integrationsgesetz?
Seit einem Jahr muss nicht mehr geprüft werden, ob sich ein Deutscher für eine Stelle findet, bevor ein Flüchtling sie antreten kann. Außerdem bekommen Flüchtlinge, die eine Berufsausbildung machen, eine Garantie, diese in Deutschland auch abzuschließen - das ist die sogenannte 3+2-Regel.
Und tatsächlich scheint die Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt nun besser zu funktionieren: Die Bundesagentur für Arbeit registrierte im Juni knapp 9.000 Geflüchtete mit Berufsausbildung oder ausbildungsvorbreitender Maßnahme. 140.000 Geflüchtete haben derzeit einen sozialversicherungspflichtigen Job – 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Allerdings legen manche Bundesländer die neuen Regeln streng aus: Bayern nutzt eine Gesetzeslücke, um Flüchtlinge mit Ausbildung doch abschieben zu können. Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die auf eindeutige Regeln gehofft haben, sind erneut verunsichert.
Warum versuchen Länder wie Bayern und Baden-Württemberg, das Gesetz zu umgehen? Welche Hindernisse müssten noch aus dem Weg geschafft werden, um Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung zu bringen?
Gesprächsgäste
- Daniela Kolbe, SPD-Bundestagsabgeordnete im Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Sandra Megahed, Integrations-Lotsin bei Südwestmetall
- Sonja Ziegltrum-Teubner, Geschäftsführerin der Bayerischen Blumenzentrale